Mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau betreibt die Stadt Köln seit einiger Zeit Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum. Sie ist neben der Polizei
rechtliche Grundlagen der Videobeobachtung

Die rechtliche Grundlage für eine polizeiliche Videobeobachtung des öffentlichen Raums in Köln ist §15a Polizeigesetz NRW. Ursprünglich eingeführt wurde er im Juli 2003. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen die Videobeobachtung Anfang Juli 2018 galt die
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