Aufruf zur Kundgebung mit Presse-/Medientermin 14. Mai 2024, 14 Uhr Köln, Appellhofplatz vor dem Verwaltungsgericht Am 14. Mai 2024 werden die Anwält*innen einer Anwohnerin mit
Mythen der Videobeobachtung entkräftet
![Mythen der Videobeobachtung entkräftet](https://kameras-stoppen.org/wp-content/uploads/2019/05/mythen-820x360.png)
MYTHOS N°1„Videobeobachtung verhindert Straftaten.“ Videobeobachtung verhindert keine Straftaten. Im besten Fall überträgt sie das Geschehen auf einen Monitor, auf dem sie von einem*r Beobachter*in der Polizei gesehen wird, woraufhin diese*r eine Streife dort hinsenden kann.
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