Mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau betreibt die Stadt Köln seit einiger Zeit Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum. Sie ist neben der Polizei
Mythen der Videobeobachtung entkräftet

MYTHOS N°1„Videobeobachtung verhindert Straftaten.“ Videobeobachtung verhindert keine Straftaten. Im besten Fall überträgt sie das Geschehen auf einen Monitor, auf dem sie von einem*r Beobachter*in der Polizei gesehen wird, woraufhin diese*r eine Streife dort hinsenden kann.
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