Die sieben Urteile des VG Köln vom 28.11.2024 zur polizeilichen Videoüberwachung im Kölner Stadtgebiet sind nun schriftlich den Streitparteien zugestellt worden. Demnach dürfen 44 Straßenabschnitte
Mythen der Videobeobachtung entkräftet
MYTHOS N°1„Videobeobachtung verhindert Straftaten.“ Videobeobachtung verhindert keine Straftaten. Im besten Fall überträgt sie das Geschehen auf einen Monitor, auf dem sie von einem*r Beobachter*in der Polizei gesehen wird, woraufhin diese*r eine Streife dort hinsenden kann.
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