Die sieben Urteile des VG Köln vom 28.11.2024 zur polizeilichen Videoüberwachung im Kölner Stadtgebiet sind nun schriftlich den Streitparteien zugestellt worden. Demnach dürfen 44 Straßenabschnitte
VG Köln im Beschluss Ebertplatz: Hauseingänge, Fenster und KFZ-Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden!

Am 28.07.2021 hat das Verwaltungsgericht Köln das Eilverfahren zur polizeilichen Videoüberwachung am Ebertplatz per Beschluss entschieden. Zwar darf die Polizei demnach grundsätzlich die Videoüberwachungsanlage weiter betreiben, da das Gericht den Ebertplatz auch als Kriminalitätsschwerpunkt ansieht.
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