Kameraverhüllung I

Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag, den 12.3.2020 entschieden:

Polizei Köln muss für eine Versammlung am Samstag, 14.3.2020 auf dem Wiener Platz die dort befindlichen Kameras der Videoüberwachung verhüllen. Damit soll sicher gestellt werden, dass von den Kameras keine einschüchternde Wirkung ausgehen kann. Diese hätten sie, wenn sie auf die Versammlung ausgerichtet wären, ohne erkennen zu können, ob sie in Betrieb sind oder nicht. Das Gericht hat also auch bei der stationären Videoüberwachung der Polizei anerkannt, dass nicht nur der Betrieb, sondern schon die Anwesenheit und Ausrichtung der Kameras auf die Versammlung einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen, für die es keine rechtfertigende Rechtsgrundlage gibt. Insofern reicht die bisherige Versicherung der Polizei Köln, die Videoüberwachung während Versammlungen einzustellen, nicht aus. (VG Köln 20 L 453/20)

Der Gerichtsbeschluss ist so formuliert, dass er grundsätzliche Bedeutung für alle Versammlungen hat, die sich in videoüberwachte Bereiche begeben oder sich in ihnen befinden. Die Polizei wird zukünftig für alle Versammlungen ihre Kameras verhüllen müssen und zwar nicht erst auf Antrag, sondern von sich aus, da sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar an die Grundrechte, in diesem Fall an die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG, gebunden ist.

Das Land NRW hat noch am selben Tag gegen den Beschluss des VG Köln mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster reagiert. Das OVG hat die Beschwerde am 13.3.2020 zurückgewiesen (OVG NRW 15 B 332/20). Somit ist der Beschluss des VG Köln rechtskräftig und muss von der Polizei Köln umgesetzt werden.

Damit hat die Kampagne gegen die polizeiliche Videoüberwachung einen erfreulichen Etappensieg erreicht. Im Eilverfahren hat sie damit den Schutz zumindest von Versammlungen vor staatlicher Überwachung gestärkt. Nun warten wir auch auf Verhandlung und Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im ersten Eilverfahren aus Anlass der Ausweitung der Videoüberwachung auf die drei Plätze Breslauer Platz, Ebertplatz und Neumarkt und im Klageverfahren gegen die polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum Kölns insgesamt. Hier geht es nicht nur um Versammlungen, sondern um das alltägliche Leben und die freie Entfaltung als Bürger*in und Individuum im öffentlichen Raum ohne staatliche Beobachtung und Speicherung.


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