Kameraverhüllung II

Am Donnerstag, den 02.07.2020, hat unsere Initiative kameras-stoppen.org ab 18 Uhr eine kleine Versammlung gegen die polizeiliche Videoüberwachung in Köln auf dem Roncalliplatz abgehalten. Im Vorfeld hat die Anmelderin von der Polizei die Verdeckung/Verhüllung der auf den Platz ausgerichteten Kameras gefordert, die das aber verweigerte.
Der darauf folgende Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln war am 01.07.2020 erfolgreich (VG Köln, 20 L 1149/20). Danach wäre die Polizei zur Unmöglichmachung von Videoaufnahmen mittels nach außen erkennbaren mechanischen/physischen Sperren an oder um die Videokameras verpflichtet gewesen.
Auf die Beschwerde des Polizeipräsidiums Köln änderte das Oberverwaltungsgericht NRW am 02.07.2020 diesen Beschluss des VG Köln aber ab und verfügte nun, dass es bei dieser kleinen Versammlung von angemeldeten 10 Teilnehmer*innen ausreiche, wenn die Polizei die Versammlungsleiterin und die Versammlungsteilnehmer*innen zu Beginn der Versammlung darüber mündlich informiere, dass die Videoüberwachungsanlage während der Versammlung abgeschaltet sei und dass der gleiche Personenkreis im Falle eines Wiederanschaltens während der Versammlung unverzüglich auch darüber zu informieren sei (OVG NRW, 15 B 950/20).

Wir bedauern, dass das OVG NRW im Eilverfahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass kleine stationäre Versammlungen anders zu behandeln seien als größere oder sich bewegende Versammlungen. Es verkennt dabei, dass die einschüchternde Wirkung durch die Kameras selbst ausgelöst wird und auch durch Beschilderung und mündliche Information nicht aufzuheben ist. Grundfrage ist hier, ob ein*e Grundrechtsträger*in auf die Aussagen der Polizei vertrauen muss oder sich vor Ort durch die geforderten physischen Sichtsperren sicher sein kann, bei Versammlungen nach Art. 8 GG an videoüberwachten Orten nicht staatlich observiert zu werden.

Unsere Initiative hat nach Bekanntmachung des OVG-Beschlusses vom heutigen Tage leider einige Absagen von Menschen hinnehmen müssen, die unter diesen Bedingungen, dass die Kameras nicht versperrt sind, nicht an der Versammlung teilnehmen wollten. Wir haben uns schließlich an eine Stelle des Platzes gestellt, die aufgrund eines überhängenden Baumastes von der Videoüberwachung hoffentlich nicht erfasst werden konnte. Nachdem Polizeibeamt*innen zu Beginn die vom OVG geforderte Information über die Abschaltung der Kameras mündlich mitgeteilt hatten, verließen diese den Versammlungsplatz. Somit wurden später dazukommende Versammlungsteilnehmer*innen nicht mehr mündlich informiert.

Wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidung des OVG NRW zukünftig keinen Bestand haben wird. Das gilt vor allem, wenn die Polizei Köln wie angekündigt im Herbst 2020 neue Kameras und Zusatzinstallationen anbringt, mit denen eine Abwendung oder Sichtsperre der Kameras bei Versammlungen technisch einfach möglich sein wird.