Die sieben Urteile des VG Köln vom 28.11.2024 zur polizeilichen Videoüberwachung im Kölner Stadtgebiet sind nun schriftlich den Streitparteien zugestellt worden. Demnach dürfen 44 Straßenabschnitte
Videoüberwachung während Versammlung rechtswidrig

Das Polizeipräsidium Köln hat mit schriftlicher Erklärung vom 25. September 2020 endgültig eingestanden, dass die Beobachtung einer Versammlung auf dem Kölner Ebertplatz am 14.11.2019 durch die stationäre Videoüberwachung rechtswidrig war. Dieses Schreiben veröffentlichen wir hier
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