Versammlungsgesetzentwurf weiter auf Überwachungslinie

Videobeobachtung in Köln

Der am 06.12.2021 in den Innenausschuss des Landtags NRW eingebrachte Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf eines Versammlungsgesetzes NRW von CDU und FDP sieht immer noch erweiterte Datenerhebungskompetenzen für die Polizei vor. Weiterhin sollen Übersichtsaufnahmen inklusive Einsatz von Drohnen und die Datenerhebung von Ordner*innen möglich werden. Kontrollstellen sollen zukünftig auch ohne Anordnung des Innenministeriums von Beamt*innen vor Ort eigenständig eingerichtet werden können. Diese Vereinfachung des Verfahrens, die eine Kontrollinstanz staatlichen Handels aufhebt, wird nicht nur für Versammlungen umgesetzt, sondern mit dem selben Gesetzentwurf nebenbei auch im Polizeigesetz NRW für den Alltag eingeführt.

Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung NRW für ein landeseigenes Versammlungsgesetz weiterhin ab. Wir sprechen uns für die Durchsetzung des Rechts auf Anonymität bei der Teilnahme an Versammlungen nach Art. 8 GG aus. Nur so ist die freie und angstfreie Meinungsbildung und -kundgabe von Bürger*innen ohne staatliche Einschüchterungseffekte zu gewährleisten.

Am Mittwoch, den 08.12.2021 stimmt der Innenausschuss über die Gesetzentwürfe zum Versammlungsrecht ab. Deshalb findet ab 10 Uhr eine Protestversammlung vor dem Landtag NRW in Düsseldorf statt: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/