Freitag, 28.01.2022
19 Uhr im Saal des Naturfreundehauses
Kapellenstraße 9a, Köln-Kalk
Polizeiliche Videoüberwachung in Köln-Kalk – Information und Kritik
Veranstaltung der Initiative „kameras-stoppen.org“ und der Gruppe „Subversive Theorie“
Die Polizei Köln bereitet aktuell vor, in Köln-Kalk 26 Überwachungskameras im öffentlichen Raum zu installieren. Betroffen sind die Kalker Hauptstraße, die Kalk-Mülheimer-Straße und der Bereich Bahnstation Trimbornstraße sowie deren räumliche Umgebung.
Wir wollen über den bisherigen Stand der polizeilichen Videoüberwachung in Köln informieren, Fragen dazu beantworten und bezogen auf die Erweiterung in Kalk uns darüber austauschen,
– was die Polizei Köln damit bezweckt und was sie technisch aufstellt,
– welcher politische Wille dahinter steckt,
– was das für die*den Einzelne*n und den Alltag im Veedel bedeutet,
– was das für Proteste und Demonstrationen bedeutet und
– was dagegen unternommen werden könnte.
Die Versammlung ist wegen der Corona-Situation vor Ort auf 30 Personen begrenzt. Vor Ort teilnehmen darf nur, wer im Sinne der CoronaSchVO NRW immunisiert oder am gleichen Tag negativ getestet ist. Eines von beidem ist vor Ort nachzuweisen. Im Innenbereich ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Die Sitzplätze haben einen Abstand von 1,5 Metern zueinander. Menschen, die an dem Tag Krankheitssymptome der Atemwege aufweisen, bitten wir, auf das Online-Angebot zurückzugreifen.
Es besteht für Interessierte die Möglichkeit, online an der Veranstaltung teilzunehmen. Ab 19 Uhr kann sich zugeschaltet werden. Die Adresse ist am Tag der Veranstaltung auf der Webseite kameras-stoppen.org abrufbar.
Sollten sich die Corona-Bedingungen weiter verschärfen, v.a. sich auch die gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen so ändern, dass eine Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, werden wir die Versammlung zur gleichen Zeit ausschließlich online durchführen. Deshalb bitten wir darum, sich am Tag der Veranstaltung auf der Webseite kameras-stoppen.org letztendlich über die Bedingungen zu informieren.
Ausschluss von Personenkreisen gem. § 22 Abs. 1 VersG NRW:
Personenkreise und Personen, die dem rechtsradikalen Spektrum z.B. deshalb zuzuordnen sind, weil sie fremdenfeindliche und/oder Bevölkerungsteile diskriminierende Einstellungen vertreten, sind von der Versammlung ausgeschlossen.