Am 28.07.2021 hat das Verwaltungsgericht Köln das Eilverfahren zur polizeilichen Videoüberwachung am Ebertplatz per Beschluss entschieden. Zwar darf die Polizei demnach grundsätzlich die Videoüberwachungsanlage weiter betreiben, da das Gericht den Ebertplatz auch als Kriminalitätsschwerpunkt ansieht. Allerdings ist es der Polizei nicht erlaubt, Hauseingänge und Fenster von Privat- und Geschäftsräumen mit zu erfassen. Das gleiche gilt für Autokennzeichen. Diese Bildbereiche müssen unkenntlich bzw. verpixelt werden.
In mehreren Verfahren hatte die Polizei bisher die Auffassung vertreten, dass sich Anwohner*innen selbst vor dem Einblick in ihre Wohnung durch Vorhänge oder Rollos schützen müssten. Außerdem vertrat sie immer die Ansicht, Autokennzeichen mit erfassen zu dürfen.
Bis heute ist nicht klar, ob die Polizei die gerichtliche Anordnung zur Nichterfassung dieser Bereiche umsetzt. Noch am 02.08.2021 waren die Videoüberwachungsanlagen augenscheinlich im normalen Betrieb, obwohl die Polizei mehrfach versichert hatte, eine Verpixelung nicht umsetzen zu können. Unsere Initiative lässt das gerade abklären. Eventuell müssen bei Gericht Zwangsmittel beantragt werden, um die Polizei zur Umsetzung der Beschlüsse Neumarkt und Ebertplatz zu drängen.
Mit dem letzten VG-Beschluss zu den drei Eilverfahren Breslauer Platz, Neumarkt und Ebertplatz ist nun deutlich, dass die Polizei Köln keine einzige dieser Videoüberwachungsmaßnahmen rechtskonform betrieben hat. Am Breslauer Platz musste die Polizei die Videoüberwachung nach VG-Beschluss vom Januar 2021 sogar komplett einstellen. In den Hauptsacheverfahren bleibt es das Ziel unserer Initiative, die Videoüberwachung in ganz Köln zu stoppen.
Die Beschlüsse zu Breslauer Platz und Neumarkt werden im Eilverfahren momentan noch vom Oberverwaltungsgericht NRW geprüft, nachdem die Polizei bei beiden und im Fall Neumarkt auch der Kläger in die Beschwerde gegangen waren. Ob auch in Bezug auf den Ebertplatz in die Beschwerde gegengen wird, entscheidet sich in den kommenden zwei Wochen.