Regierungsentwurf Versammlungsgesetz NRW verhindern

Das Innenministerium NRW unter Minister Herbert Reuel (CDU) hat im Januar 2021 seinen Gesetzentwurf für ein NRW-Versammlungsgesetz in den Landtag eingebracht. Damit will die Landesregierung das alte Bundesgesetz zu Versammlungen ablösen, nachdem durch die Föderalismusreform I von 2006 die Zuständigkeit für Versammlungen im Grundgesetz auf die Länder übertragen worden war.

Der ins Parlament eingebrachte Entwurf bedeutet insgesamt betrachtet eine Verschärfung der Saktionsmittel und damit einhergehend eine massive Grundrechtseinschränkung.

Diese Beschneidung der Versammlungsfreiheit per Gesetz zeigt sich nicht nur in der Schaffung neuer Straf- und Ordnungswidrigkeitsdelikte, Anhebung von Strafmaßen, in neuen Verboten wie einem Militanzverbot oder einem weitreichenden Störungsverbot, sondern auch darin, dass selbst friedliche Versammlungen zukünftig von der Polizei unter dem Vorwand von Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung gefilmt werden dürfen und personenbezogene Daten nicht nur von Versammlungsleiter*innen, sondern auch von Ordner*innen polizeilich erhoben und abgeglichen werden dürfen.

Wir von der Initiative kameras-stoppen.org verurteilen die Ausweitung der Datenerhebung und Überwachung von Versammlungen durch diesen Entwurf eines Versammlungsgesetzes für NRW. Versammlungen müssen entsprechend dem sog. Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich staatsfreien Charakter haben und dürfen nicht durch staatliche Überwachungsmaßnahmen eingeschüchtert oder andersweitig beeinflusst werden. Keine friedliche Versammlung musste in der Vergangenheit deshalb abgebrochen oder stark beschränkt werden, nur weil die Polizei bisher keine Videoaufnahmen fertigen durfte. Ebenso sind keine Gewalttaten oder Ausschreitungen bekannt geworden, die stattfanden oder hätten verhindert werden können, weil Ordner*innen nicht im Vorhinein namentlich der Polizei bekannt waren.

Auch die neue Regelung, dass die Polizei ohne weitere Bedingung Kontrollstellen rund um Versammlungen einrichten kann, an denen die Identität von Versammlungsteilnehmer*innen festgestellt werden darf, geht weiter als die bisherige Norm im Polizeigesetz NRW und ist nicht hinnehmbar.

Der Gesetzesinitiative steht das aus dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit abgeleitete Recht gegenüber, grundsätzlich anonym an einer Versammlung teilnehmen zu dürfen. Es soll garantieren, dass sich Meinungsbildungsprozesse und Meinungsaustausch frei entfalten können und so demokratische Prinzipien wie Opposition und Mehrheitsbildung aus der Minderheit heraus erst möglich sind.

Der Gesetzentwurf der NRW-Regierung will diese Freiheit beschneiden, will mehr Kontrolle über uns Bürger*innen schaffen und schränkt so demokratische Prinzipien aus der Position der Herrschaft heraus und zu deren Gunsten ein.

Deshalb beteiligt sich unsere Initiative auch an einer Kampagne gegen das neue Versammlungsgesetz NRW in der Fassung der Landesregierung. Versammlungsfreiheit verteidigen!