Ebertplatz: Beschwerde, Vollstreckungsverfahren

Nach dem Land NRW ist am 11.08.2021 auch die Klägerseite in die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln zum Ebertplatz im Eilverfahren gegangen. Damit beschäftigt sich das OVG NRW nun mit allen drei Plätzen: Breslauer Platz, Neumarkt und Ebertplatz, bei deren Klageverfahren auch ein Eilverfahren angestrengt wurde. Will das Land NRW die vom VG Köln verlangten Einschränkungen seiner polizeilichen Videoüberwachungsanlage in Form der Unkenntlichmachung bzw. Verpixelung von Hauseingängen, Fenstern und KFZ-Kennzeichen nicht hinnehmen, strebt die Klägerseite weiterhin die komplette Einstellung der Videobeobachtung und -aufzeichnung auf dem nördlichen Innenstadtplatz in Köln an.

Schon im Beschluss zum Neumarkt im Februar 2021 hatte das Verwaltungsgericht die Unkenntlichmachung bzw. Verpixelung von Hauseingängen und KFZ-Kennzeichen verlangt. In den Beschwerdeschriftsätzen behaupten die Vertreter*innen des Landes jedoch, dieses nicht umsetzen zu können, ohne dass die Videoüberwachung dadurch unmöglich werde. Die Bilder müssten dann großflächig geschwärzt werden. Dieser Darstellung der technischen (Un-)Möglichkeiten widerspricht die Klägerseite entschieden, da die Herstellerfirma der verwendeten Videotechnik eine gezielte Verpixelung einzelner Bereiche sogar explizit bewirbt.

Da das beklagte Land behauptet, die Vorgaben des VG nicht umsetzen zu können, gleichzeitig aber die Videoüberwachungsanlagen weiter betrieben werden, hatte die Klägerseite die Polizei aufgefordert, bis zum 05.08.2021 zu erklären, wie das Land die VG-Beschlüsse Neumarkt und Ebertplatz umsetzt. Das Land NRW hat darauf reagiert, indem es beim OVG NRW die Aussetzung des Vollzugs bis zur Entscheidung über die Beschwerden beantragt hat und der Klägerseite keine inhaltliche Erklärung abgegeben hat.

Deshalb hat die Klägerseite am 06.08.2021 zum Ebertplatz beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes unter Fristsetzung gegen die Polizei Köln/Land NRW eingereicht. Dieses Vollstreckungsverfahren hat das Aktenzeichen 20 M 36/21. Damit soll die Polizei Köln gezwungen werden, sofort die Vorgaben des VG umzusetzen oder die Videoüberwachung am Ebertplatz einzustellen.
Die Klägerseite sieht keinen Grund, warum der seit Jahren von der Polizei begangene Verstoß gegen den Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von vielen tausend Anwohner*innen und Passant*innen weiter toleriert werden sollte, obwohl das VG Köln inzwischen zweimal Videoaufnahmen der genannten sensiblen Daten und Bereiche untersagt hat. Die Polizei hat sich an Recht und Gesetz zu halten und muss die genannten Gerichtsbeschlüsse auf alle Videoüberwachungsbereiche der Stadt anwenden, das heißt auch auf die Bereiche Wiener Platz, Dom/Hbf./Philharmonie/Museum Ludwig und die Ringe.