VG-Beschluss: Polizei Köln muss Videoüberwachung auf Breslauer Platz in Köln vorläufig einstellen!
Mit Beschluss vom 18.01.2021 (20 L 2340/19) hat das Verwaltungsgericht Köln der Polizei auferlegt, die Videoüberwachung des Breslauer Platzes und seiner Seitenstraßen in Köln unverzüglich einzustellen. Dieser Beschluss gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
In der Begründung wird hervorgehoben, dass der Breslauer Platz kein Kriminalitätsschwerpunkt im Bereich Straßenkriminalität ist. Die Videoüberwachung ist unverhältnismäßig, auch weil die dort aufgebaute Wache der Bundespolizei ausreichend abschreckende Wirkung habe. Dem Kläger ist demnach der Eingriff in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zumutbar.
Damit ist das Gericht der Argumentation unserer Kampagne und des Klägers weitgehend gefolgt. Wir freuen uns über diese Entscheidung auch im Namen der tausenden Bürger*innen, die auf dem Breslauer Platz nun nicht mehr tagtäglich ohne Anlass staatlich überwacht und jeweils für 14 Tage gespeichert werden.
Der Kläger sagte dazu: „Über ein Jahr nach Einreichen des Eilantrags hat das Gericht nun eine Entscheidung getroffen, die die Grundrechte aller Bürger*innen in Köln gegen den Überwachungswahn der Polizei verteidigt. Ich bin zuversichtlich, dass das Ergebnis für den Neumarkt und den Ebertplatz auf das Gleiche hinauslaufen wird.“