Urteil des VG Köln

Am 28.11.2024 fand die mündliche Verhandlung zur polizeilichen Videoüberwachung in Köln beim Verwaltungsgericht statt. Sie endete gegen 18 Uhr mit einem Urteil zu allen 7 Videobereichen der Stadt. Demnach muss die Polizei am Breslauer Platz, Dom/Hbf., Ebertplatz, Kalk, Neumarkt, Ringe und Wiener Platz jeweils in Teilbereichen die Videoüberwachung einstellen, da sie keine Kriminalitätsschwerpunkte darstellen. Die videoüberwachten Flächen werden zukünftig also kleiner ausfallen müssen.

Eine weitere Einschränkung der Videoüberwachung durch das Urteil liegt darin, dass das Gericht der Auffassung der Kläger*innen gefolgt ist, dass auch Außengastronomien im ansonsten öffentlichen Raum, die auf Grundlage eines Sondernutzungsrechts bestehen, durch z.B. schwarze Balken im Bild unkenntlich gemacht werden müssen.

Zudem hat das Gericht die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit bekräftigt und gibt der Polizei auf, eine Stunde vor Beginn, während und eine halbe Stunde nach Ende einer Versammlung die Videoüberwachung einzustellen und das im gesamten Videobereich, in dem eine Versammlung stattfindet. Damit ist der zeitliche und räumliche Schutz von Versammlungen gestärkt worden. Auch sich von Versammlungen entfernende oder später hinzustoßende Teilnehmer*innen sollen so vor Erfassung geschützt werden.

Nach mehreren Eilentscheidungen in den letzten Jahren war das Urteil in erster Instanz ein Etappensieg für die Kläger*innen und die sie unterstützende Initiative kameras-stoppen.org. Nun gilt es das schriftliche Urteil abzuwarten, um zu beurteilen, ob und wie eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW ausgearbeitet wird. Dann können wir auch genauer beschreiben, welche Straßen und Abschnitte zukünftig nicht mehr videoüberwacht werden dürfen. Die Berufung wurde vom VG Köln ausdrücklich zugelassen. Es wird von Kläger*innenseite erwartet, dass das beklagte Land NRW in die Berufung geht.