Stadt Köln steigt in die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche ein und überwacht rechtswidrig Versammlungen

Videobeobachtung in Köln

Mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau betreibt die Stadt Köln seit einiger Zeit Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum. Sie ist neben der Polizei damit ein weiterer staatlicher Akteur in Köln, der über Videokameras Menschen in einer Zentrale beobachtet und ihr Bild auch aufzeichnet und speichert.

Konkret wird durch vier Kameras der Tunnel Am Domhof in Köln videografisch erfasst. Bilder von Menschen, die diesen Tunnel passieren, werden laut Ausschilderung bis zu 72 Stunden gespeichert. Dieses Bildmaterial kann zur Strafverfolgung oder für zivilrechtliche Ansprüche auch länger gespeichert und verwendet werden.

Auch der direkt anschließende Tunnel Trankgasse wird von einer Kamera überwacht. Da hier keine Ausschilderung besteht, ist für Passant*innen unklar, ob auch hier eine Erfassung von Gesichtern erfolgt und ob es eine Speicherung der Daten gibt.

Mindestens bis April 2025 hat die Stadt Köln durch die Kameras Am Domhof Versammlungen und ihre Teilnehmer*innen erfasst und gespeichert. Das ist ein Verstoß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Grundgesetz. Auch die Stadt Köln ist eine staatliche Behörde und direkt an die Grundrechte gebunden. Die gegen die Polizei Köln (Land NRW) ergangenen gerichtlichen Beschlüsse und Urteile zur Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums sind ebenfalls von allen anderen Behörden einzuhalten, soweit sie sich direkt aus dem Grundrecht herleiten.

Dazu gehört vor allem, dass
a) Videoanlagen eine Stunde vor, während und eine halbe Stunde nach einer Versammlung auszuschalten sind
und
b) dass offen erkennbar ist, dass die Videoanlage abgeschaltet ist, z.B. durch entsprechende Ausschilderung und/oder durch eine physische Sichtsperre vor den Kameras.

Ein betroffener Kölner Bürger hat die Stadt Köln in der Zwischenzeit u.a. aufgefordert, die Videoanlagen im Zusammenhang mit Versammlungen abzuschalten. Zudem fordert er die Stadt Köln auf, eine Erklärung abzugeben, dass die Erfassung und Speicherung seiner Person durch die Kameras im Tunnel Am Domhof bei einer Demonstration gegen Rechts am 01.02.2025 rechtswidrig war. Bisher hat die Stadt Köln sich nicht dazu geäußert.

Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau vertritt bisher die Rechtsauffassung, dass sie die Kameras auch bei Versammlungen nicht abschalten dürften. Dagegen hat der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln aufgrund einer Beschwerde des betroffenen Bürgers das Amt im April 2025 auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln zum Schutz von Versammlungen gegen staatliche Überwachung hingewiesen. Ob die Stadt Köln die Videokameras bei Versammlungen nun zukünftig abschaltet, ist unklar.

Die Initiative kameras-stoppen.org sieht in der Videoüberwachung von Versammlungen durch die Stadt Köln einen Datenschutzskandal, der sofort zu beheben ist. Er stellt einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar. Menschen könnten sich von der staatlichen Erfassung abgeschreckt fühlen, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

Schließlich war die Demonstration am 01.02.2025 gegen das Verhalten der Partei/Fraktion CDU in Bezug auf die Abstimmung mit der AfD im Bundestag gerichtet. Wenn die Stadtverwaltung, die von der CDU im Rat mitgetragen wird, Bildaufnahmen von den Demonstrierenden anfertigt und speichert, stellt das einen staatlichen Angriff auf die Bürger*innenrechte dar. Das kann Auswirkungen auf eine freie Meinungsbildung und -kundgabe haben und gefährdet unser demokratisches Gemeinwesen.

Zudem verweigert die Stadt Köln bisher die Herausgabe von Informationen zu ihrer Videoüberwachung, die der betroffene Bürger gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) ebenfalls angefordert hatte.

Die Initiative kameras-stoppen.org wird den Bürger nun mit einer Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW unterstützen.