Videoüberwachung während Versammlung rechtswidrig

Das Polizeipräsidium Köln hat mit schriftlicher Erklärung vom 25.
September 2020 endgültig eingestanden, dass die Beobachtung einer
Versammlung auf dem Kölner Ebertplatz am 14.11.2019 durch die stationäre Videoüberwachung rechtswidrig war.

Dieses Schreiben veröffentlichen wir hier als Nachweis. Grundsätzlich darf die Polizei Versammlungen nicht filmen und auch keine Tonmitschnitte machen. Deshalb muss die polizeiliche Videoüberwachung während Versammlungen abgeschaltet werden.


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