Am 28.07.2021 hat das Verwaltungsgericht Köln das Eilverfahren zur polizeilichen Videoüberwachung am Ebertplatz per Beschluss entschieden. Zwar darf die Polizei demnach grundsätzlich die Videoüberwachungsanlage weiter betreiben, da das Gericht den Ebertplatz auch als Kriminalitätsschwerpunkt ansieht.
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